Die Arbeitszeit regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – für Vollzeit, Teilzeit und Minijob gleichermaßen. Vertrag oder Tarifvertrag können Besseres vorsehen, aber nicht weniger. Für Jugendliche unter 18 gelten strengere Regeln.
Wie viele Stunden am Tag?
- Grundsätzlich acht Stunden pro Werktag (Montag bis Samstag), also 48 Stunden pro Woche.
- Bis zu zehn Stunden sind erlaubt, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Schnitt acht Stunden täglich nicht überschritten werden.
- Mehr als zehn Stunden nur in Ausnahmefällen, etwa in Notfällen oder mit besonderen Tarifregeln.
- Mehrere Jobs werden zusammengerechnet.
Pausen
- Bei mehr als sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten Pause.
- Pausen dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten geteilt werden – nicht am Anfang oder Ende der Schicht.
- Länger als sechs Stunden am Stück darfst du nicht ohne Pause arbeiten.
- Pausen sind in der Regel unbezahlt, außer der Vertrag sagt etwas anderes.
Ruhezeit zwischen den Schichten
- Zwischen zwei Arbeitstagen liegen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhe. Endet die Schicht um 23 Uhr, beginnt die nächste frühestens um 10 Uhr.
- In Krankenhäusern, Pflege, Gastronomie und Hotels kann die Ruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn sie an anderer Stelle ausgeglichen wird.
Sonn- und Feiertage
- Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten – mit vielen Ausnahmen, etwa in Gastronomie, Pflege, Sicherheit und Verkehr.
- Wer sonntags arbeitet, bekommt innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag. Mindestens 15 Sonntage im Jahr bleiben frei.
- Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit schreibt das Gesetz nicht allgemein vor; oft stehen sie aber im Tarif- oder Arbeitsvertrag. Für Nachtarbeit (23 bis 6 Uhr) verlangt das Gesetz einen angemessenen Zuschlag oder freie Tage.
Müssen Überstunden bezahlt werden?
- Zu Überstunden bist du nur verpflichtet, wenn Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das vorsehen – oder in echten Notfällen.
- Angeordnete oder geduldete Überstunden werden bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen.
- Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind nur wirksam, wenn klar ist, wie viele Stunden gemeint sind (zum Beispiel „bis zu zehn Stunden im Monat“). Pauschale Klauseln sind meist unwirksam. Mehr dazu: Arbeitsvertrag prüfen
- Bei Stundenlohn muss jede Stunde mindestens mit dem Mindestlohn bezahlt werden.
Schreib deine Zeiten auf
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit erfassen. Führe trotzdem eigene Aufzeichnungen: Beginn, Ende und Pausen jeden Tag. Wer unbezahlte Überstunden einfordern will, muss sie belegen können. Zum Abgleich mit der Abrechnung: Gehaltsabrechnung verstehen
Häufige Fragen
Ist eine Sechstagewoche erlaubt?+
Ja, der Samstag ist ein Werktag. Es gelten aber die Tagesgrenzen und der Durchschnitt von acht Stunden. Dauerhaft sechs Tage à zehn Stunden sind nicht erlaubt.
Zählt die Pause zur Arbeitszeit?+
In der Regel nicht. Musst du in der Pause arbeitsbereit sein – etwa ans Telefon gehen oder die Kasse im Blick behalten –, ist es keine echte Pause und zählt als Arbeitszeit.
Meine Überstunden werden nicht bezahlt. Was kann ich tun?+
Sammle deine Zeitaufzeichnungen und Belege, dass die Überstunden angeordnet oder bekannt waren (Nachrichten, Dienstpläne). Fordere die Zahlung schriftlich und achte auf die Ausschlussfristen. Hilfe bekommst du bei Gewerkschaften und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
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