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Mindestlohn 2026: 13,90 Euro – für wen er gilt und wie du ihn prüfst

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. So rechnest du nach, ob dein Lohn passt – und warum in manchen Branchen mehr gilt.

JJobmir-RedaktionAktualisiert am 2 Min. Lesezeit

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für fast alle Beschäftigten in Deutschland – in Vollzeit, Teilzeit, im Minijob, als Saisonkraft und unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Weniger darf nicht vereinbart werden; eine solche Vereinbarung ist unwirksam.

Mindestlohn 2026 und 2027

AbMindestlohn brutto pro Stunde
1. Januar 202613,90 €
1. Januar 202714,60 €

Bei 40 Wochenstunden sind 13,90 Euro rund 2.400 Euro brutto im Monat. Was netto bleibt, hängt von Steuerklasse und Krankenkasse ab: Gehaltsabrechnung verstehen

Minijob-Grenze

Die Minijob-Grenze hängt am Mindestlohn: 2026 sind es 603 Euro im Monat – beim Mindestlohn rund 43 Stunden. Darüber beginnt der Midijob (bis 2.000 Euro, mit geringeren Sozialabgaben). Mehr dazu: Bewerbung für den Minijob

Wer ist ausgenommen?

  • Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende – für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung
  • Pflichtpraktika und bestimmte freiwillige Praktika bis drei Monate
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung
  • Ehrenamtliche

Branchenmindestlöhne

In einigen Branchen gelten höhere Branchenmindestlöhne. In der Pflege zum Beispiel seit Juli 2025:

  • Pflegehilfskräfte: 16,10 €
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mindestens einjährige Ausbildung): 17,35 €
  • Pflegefachkräfte: 20,50 €

Im Juli 2026 steigen diese Werte erneut. Auch im Handwerk, in der Gebäudereinigung oder im Gerüstbau kann es eigene Mindestlöhne geben – die aktuellen Werte veröffentlicht der Zoll.

So prüfst du deinen Lohn

  1. Nimm den Bruttolohn von der Abrechnung.
  2. Zähl alle tatsächlich gearbeiteten Stunden im Monat, inklusive Überstunden.
  3. Teile den Bruttolohn durch die Stunden. Liegt das Ergebnis unter 13,90 Euro, stimmt etwas nicht.

Achte außerdem auf:

  • Stück- oder Zimmerlohn ist erlaubt, darf aber pro Stunde nicht unter den Mindestlohn fallen.
  • Rüstzeiten, Pflichtbesprechungen, vorgeschriebenes Umziehen im Betrieb und Fahrten zwischen Kunden sind Arbeitszeit.
  • Kosten für Arbeitskleidung, Unterkunft oder Werkzeug dürfen nicht einfach vom Mindestlohn abgezogen werden.
  • Auf den Mindestlohn kannst du nicht verzichten. Ausschlussfristen im Vertrag gelten für ihn nicht.

Wenn weniger gezahlt wird

  • Schreib deine Arbeitszeiten auf – Tag, Beginn, Ende, Pausen. Wie das geht: Arbeitszeit, Pausen und Überstunden
  • Fordere den fehlenden Lohn schriftlich beim Arbeitgeber ein.
  • Die Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums berät dich; Verstöße kannst du auch anonym bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls melden.
  • Gewerkschaften und Beratungsstellen wie Faire Integration helfen kostenlos und in vielen Sprachen.

Häufige Fragen

Ist der Mindestlohn brutto oder netto?+

Brutto. 13,90 Euro ist der Stundenlohn vor Steuern und Sozialabgaben. Was netto bleibt, hängt von Steuerklasse, Krankenkasse und Kirchensteuer ab.

Zählt Trinkgeld zum Mindestlohn?+

Nein. Trinkgeld gehört dir und wird nicht angerechnet. Der Arbeitgeber muss pro Stunde mindestens 13,90 Euro brutto zahlen.

Gilt der Mindestlohn auch bei einer ausländischen Firma?+

Ja. Wer in Deutschland arbeitet, hat Anspruch auf den deutschen Mindestlohn – egal, wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat.

Anschreiben nicht selbst tippen?

Jobmir findet passende Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit und schreibt für jede Firma ein eigenes Anschreiben. Du prüfst und gibst frei – die Bewerbung geht in deinem Namen raus, Antworten kommen direkt zu dir.

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