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Arbeitsvertrag prüfen: 10 Punkte, die du vor der Unterschrift checken solltest

Das Jobangebot ist da, vor dir liegt der Arbeitsvertrag. Diese zehn Punkte solltest du prüfen, bevor du unterschreibst.

JJobmir-RedaktionAktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Arbeitgeber müssen dir die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich mitteilen. Was du unterschreibst, gilt – auch wenn du nicht jedes Wort verstanden hast. Es ist deshalb völlig normal, den Vertrag mit nach Hause zu nehmen und Unklares nachzufragen. Diese zehn Punkte sorgen am häufigsten für Ärger.

1. Beginn und Art des Vertrags

Ist der Vertrag unbefristet oder befristet? Bei einer Befristung muss das Enddatum oder der Grund im Vertrag stehen. Ohne sachlichen Grund darf ein Vertrag insgesamt höchstens zwei Jahre befristet werden, mit bis zu drei Verlängerungen in diesem Zeitraum. Die Befristung muss vor Arbeitsbeginn schriftlich vereinbart und unterschrieben sein.

2. Probezeit

Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern. In dieser Zeit können beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Prüfe, ob und wie lange eine Probezeit vereinbart ist.

3. Tätigkeit und Arbeitsort

Tätigkeit und Arbeitsort sollten klar beschrieben sein. Steht eine Versetzungsklausel im Vertrag („Der Arbeitgeber kann Sie auch an anderen Standorten einsetzen“), frag nach, welche Orte das betrifft.

4. Arbeitszeit und Überstunden

  • Die wöchentliche Arbeitszeit sollte eindeutig geregelt sein, etwa „40 Stunden pro Woche“.
  • Gesetzlich sind in der Regel acht Stunden pro Tag erlaubt; bis zu zehn Stunden, wenn im Durchschnitt eines Ausgleichszeitraums acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.
  • Eine pauschale Klausel wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ ist in vielen Fällen unwirksam. Es sollte klar sein, wie viele Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.

5. Gehalt, Zulagen, Zahltag

  • Das Gehalt steht brutto im Vertrag. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse und Abzügen ab – siehe Gehaltsabrechnung verstehen.
  • Der Stundenlohn darf den Mindestlohn nicht unterschreiten: 2026 sind das 13,90 Euro pro Stunde.
  • Stehen Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie der Zahltag im Vertrag?

6. Urlaub

Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Arbeitstage im Jahr. Viele Arbeitgeber gewähren 25 bis 30 Tage. Schau nach, was in deinem Vertrag steht.

7. Kündigungsfristen

Nach der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Für dich darf keine längere Frist gelten als für den Arbeitgeber. Wie du selbst richtig kündigst, erklären wir in Selbst kündigen.

8. Ausschlussfristen

Manche Verträge enthalten eine Klausel, nach der Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich geltend gemacht werden. Eine solche Frist muss mindestens drei Monate betragen. Wichtig für dich: Offene Überstunden oder fehlendes Gehalt solltest du rechtzeitig und schriftlich einfordern.

9. Rückzahlung, Wettbewerbsverbot, Vertragsstrafe

  • Rückzahlungsklausel: Bezahlt die Firma eine Weiterbildung, kann sie bei frühem Ausscheiden einen Teil zurückverlangen – aber nur mit angemessener Bindungsdauer und einem Betrag, der mit der Zeit sinkt.
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Verbietet dir der Vertrag, nach dem Ausscheiden für die Konkurrenz zu arbeiten, muss dir dafür eine Entschädigung gezahlt werden (mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen Vergütung). Ohne Entschädigung ist das Verbot für dich nicht verbindlich.
  • Vertragsstrafe: Ist eine Strafe vorgesehen, falls du die Stelle nicht antrittst oder ohne Kündigung aufhörst? In welcher Höhe?

10. Tarifvertrag und Nebenjobs

  • Steht im Vertrag „Es gilt der Tarifvertrag …“, richten sich Gehalt, Urlaub und Zuschläge nach diesem Tarifvertrag – oft zu deinem Vorteil.
  • Nebentätigkeit: Viele Verträge verlangen eine Anzeige beim Arbeitgeber. Ein pauschales Verbot jeder Nebentätigkeit ist aber nicht immer wirksam.

Wo gibt es kostenlose Hilfe?

  • Faire Integration: kostenlose Beratung zu Arbeits- und Sozialrecht für Geflüchtete und Menschen aus Drittstaaten, in vielen Sprachen.
  • Faire Mobilität: Beratung für Beschäftigte aus anderen EU-Ländern, besonders aus Mittel- und Osteuropa.
  • Gewerkschaften: Rechtsschutz für ihre Mitglieder.

Häufige Fragen

Darf ich den Arbeitsvertrag mit nach Hause nehmen?+

Ja. Sich ein paar Tage Bedenkzeit zu nehmen und den Vertrag in Ruhe zu prüfen, ist völlig normal. Sei vorsichtig, wenn dich jemand zur sofortigen Unterschrift drängt.

Was passiert, wenn ich unterschreibe und die Stelle nicht antrete?+

Der Vertrag ist verbindlich. Du musst unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen; manche Verträge sehen dafür zusätzlich eine Vertragsstrafe vor. Informiere den Arbeitgeber schnell und schriftlich, wenn du es dir anders überlegst.

Muss der Arbeitgeber mir den Vertrag übersetzen?+

Nein, dazu ist er nicht verpflichtet. Verbindlich ist der Text, den du unterschreibst. Hol dir im Zweifel Hilfe bei einer Beratungsstelle oder einer Person, der du vertraust.

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