Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer brauchst du für deine Kündigung keinen Grund. Du musst aber Form und Frist einhalten. So gehst du vor:
1. Die Kündigung muss schriftlich und handschriftlich unterschrieben sein
Eine Kündigung braucht die Schriftform: auf Papier und eigenhändig unterschrieben. Per E-Mail, WhatsApp, SMS oder Fax ist sie unwirksam. Ein mündliches „Ich höre auf“ genügt rechtlich ebenfalls nicht.
2. Die richtige Frist berechnen
- In der Probezeit: zwei Wochen, zu jedem beliebigen Tag.
- Nach der Probezeit (gesetzliche Frist): vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
- Steht in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag eine längere Frist, gilt diese. Schau unbedingt nach.
Die Frist läuft ab dem Tag, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber zugeht – nicht ab dem Tag, an dem du sie schreibst. Ein Brief, den du am letzten Tag des Monats einwirfst, kann zu spät ankommen.
3. Den Zugang beweisen können
Am sichersten ist die persönliche Übergabe mit einer datierten und unterschriebenen Empfangsbestätigung auf deiner Kopie. Geht das nicht, wirf die Kündigung vor Zeugen in den Firmenbriefkasten oder schick sie per Einwurf-Einschreiben.
Muster-Kündigung
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Beispiel GmbH
Personalabteilung
Beispielweg 5
12345 Musterstadt
Musterstadt, 30.09.2026
Kündigung meines Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.10.2026, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich. Außerdem bitte ich Sie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Mit freundlichen Grüßen
(eigenhändige Unterschrift)
Max Mustermann
Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist wichtig: Hast du die Frist falsch berechnet, bleibt die Kündigung trotzdem wirksam – nur eben zum nächsten möglichen Termin.
4. Resturlaub und Überstunden
- Deinen Resturlaub kannst du während der Kündigungsfrist nehmen. Ist das nicht möglich, muss er ausgezahlt werden (Urlaubsabgeltung).
- Fordere offene Überstunden schriftlich ein und achte auf Ausschlussfristen in deinem Vertrag.
5. Arbeitszeugnis anfordern
Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das auch Leistung und Verhalten bewertet. Für deine nächste Bewerbung ist es sehr wichtig – ein Satz in der Kündigung wie oben genügt. Wie du ein Zeugnis richtig liest, erklären wir in Arbeitszeugnis verstehen.
6. Noch kein neuer Job? Achtung beim Arbeitslosengeld
- Kündigst du selbst ohne wichtigen Grund, kann die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld für bis zu zwölf Wochen sperren (Sperrzeit). Ein Aufhebungsvertrag kann dieselbe Folge haben.
- Melde dich spätestens drei Monate vor dem Ende deines Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend. Erfährst du später davon, hast du dafür drei Tage Zeit. Wer sich zu spät meldet, riskiert ebenfalls eine Sperrzeit.
7. Aufenthaltstitel an die Arbeit gebunden?
Hängt dein Aufenthaltstitel an einer bestimmten Beschäftigung oder einem Arbeitgeber, sprich vor der Kündigung oder einem Jobwechsel mit der Ausländerbehörde. Bei manchen Titeln muss ein Wechsel angezeigt oder genehmigt werden.
Häufige Fragen
Kann ich per E-Mail kündigen?+
Nein. Eine Kündigung braucht ein eigenhändig unterschriebenes Schreiben auf Papier. Per E-Mail, WhatsApp oder SMS ist sie unwirksam.
Darf ich während einer Krankschreibung kündigen?+
Ja, eine Krankheit hindert dich nicht an der Kündigung. Die Kündigungsfrist läuft ganz normal.
Muss der Arbeitgeber meine Kündigung annehmen?+
Nein. Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung und wird wirksam, sobald sie dem Arbeitgeber formgerecht zugeht – eine Zustimmung braucht es nicht.
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