Erster Job im Studium: Checkliste für internationale Studierende
Bevor du deinen ersten Lohn bekommst, braucht dein Arbeitgeber ein paar Nummern und Nachweise von dir. Mit dieser Liste bist du vorbereitet.
1. Anmeldung und Steuer-ID
Nach der Anmeldung deiner Wohnung beim Bürgeramt bekommst du deine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) automatisch per Post. Dein Arbeitgeber braucht sie für die Lohnabrechnung. Verloren? Du kannst sie beim Bundeszentralamt für Steuern neu anfordern.
2. Sozialversicherungsnummer
Die Sozialversicherungsnummer bekommst du in der Regel über deine Krankenkasse, sobald du dich dort als Studierender versicherst. Falls nicht, kann dein Arbeitgeber sie beantragen.
3. Krankenversicherung
In Deutschland musst du krankenversichert sein. Studierende sind meist in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung. Sie gilt auch für deinen Nebenjob; als Werkstudent bis 20 Stunden pro Woche zahlst du keine zusätzlichen Beiträge.
4. Bankkonto
Der Lohn kommt per Überweisung – du brauchst ein Konto mit IBAN. Viele Banken bieten kostenlose Studentenkonten.
5. Nachweise
- Immatrikulationsbescheinigung (für Werkstudentenstellen fast immer)
- Aufenthaltstitel mit Hinweis zur Beschäftigung (Nicht-EU)
- Lebenslauf – falls noch keiner da ist: Lebenslauf erstellen
6. Arbeitsvertrag prüfen
Achte auf:
- Stundenlohn: mindestens der gesetzliche Mindestlohn (13,90 € pro Stunde, 2026)
- Art der Beschäftigung: Minijob, Werkstudent oder kurzfristig?
- Stunden pro Woche und wann du arbeitest
- Urlaub: auch Minijobber und Werkstudenten haben Anspruch auf bezahlten Urlaub
7. Deine Tage zählen (Nicht-EU)
Notiere jeden Arbeitstag mit Stunden. So hast du deine 140 volle oder 280 halbe Tage im Blick. Die Regeln: Arbeiten im Studium
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