Arbeiten im Studium: Regeln für internationale Studierende in Deutschland
Wer aus einem Nicht-EU-Land zum Studium nach Deutschland kommt, darf nebenbei arbeiten – aber nicht unbegrenzt. Hier sind die wichtigsten Regeln auf einen Blick.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was in deinem Aufenthaltstitel steht. Wenn du unsicher bist, frag bei deiner Ausländerbehörde oder beim International Office deiner Hochschule nach.
Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz
Du darfst in Deutschland arbeiten wie deutsche Studierende. Das Aufenthaltsrecht setzt dir keine Grenze. Wichtig ist nur die 20-Stunden-Grenze für den Werkstudentenstatus (siehe unten).
Studierende aus Nicht-EU-Ländern: 140 oder 280 Tage
Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium (§ 16b Aufenthaltsgesetz) darfst du seit März 2024:
- 140 volle Tage oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten – ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit.
- Als halber Tag zählt in der Regel eine Arbeitszeit von bis zu vier Stunden.
- Du kannst volle und halbe Tage kombinieren; zusammen darf das Kontingent nicht überschritten werden.
Nicht mitgezählt werden in der Regel:
- Studentische Nebentätigkeiten, z. B. als studentische Hilfskraft an deiner Hochschule
- Pflichtpraktika, die deine Studienordnung vorschreibt
Mitgezählt werden dagegen freiwillige Praktika und Ferienjobs. Für mehr Arbeit brauchst du die Zustimmung der Behörden.
Was nicht erlaubt ist
- Selbstständige oder freiberufliche Arbeit ist für Nicht-EU-Studierende nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Ausländerbehörde möglich.
- Für Sprachkurse und Studienkollegs (studienvorbereitende Maßnahmen) können eigene Regeln gelten – frag vorher nach.
Die 20-Stunden-Grenze (Werkstudent)
Unabhängig von deiner Herkunft gilt: Arbeitest du im Semester höchstens 20 Stunden pro Woche, bist du als Werkstudent in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei und zahlst nur in die Rentenversicherung ein. In den Semesterferien darfst du mehr arbeiten. Mehr dazu: Werkstudent, Minijob oder Teilzeit?
Minijob im Studium
Ein Minijob bis 603 € im Monat (2026) ist beliebt, weil in der Regel keine Abzüge anfallen. Auch ein Minijob zählt für Nicht-EU-Studierende zu den 140/280 Tagen. Alle Details: Bewerbung für einen Minijob
Steuern
Vom Lohn wird je nach Steuerklasse Lohnsteuer abgezogen. Verdienst du im Jahr weniger als den Grundfreibetrag (gut 12.000 €), bekommst du die gezahlte Lohnsteuer über die Steuererklärung in der Regel zurück.
Kurz zusammengefasst
- Nicht-EU: 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr
- Hilfskraft-Jobs an der Hochschule und Pflichtpraktika zählen meist nicht mit
- Im Semester max. 20 Stunden pro Woche für den Werkstudentenstatus
- Keine Selbstständigkeit ohne Erlaubnis
- Im Zweifel: Ausländerbehörde fragen
Passende Jobs in deiner Stadt findest du auf unseren Seiten für Studentenjobs.
Häufige Fragen
Wie viele Tage dürfen Nicht-EU-Studierende in Deutschland arbeiten?+
In der Regel 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr, ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit. Maßgeblich ist dein Aufenthaltstitel.
Zählt ein Job als studentische Hilfskraft zu den 140 Tagen?+
Studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule zählen in der Regel nicht mit. Kläre im Zweifel mit der Ausländerbehörde, ob deine Stelle dazugehört.
Darf ich als internationaler Student freiberuflich arbeiten?+
Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Ausländerbehörde. Ohne Erlaubnis ist selbstständige Arbeit für Nicht-EU-Studierende nicht erlaubt.
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