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Urlaubsanspruch: Wie viele Tage, wann – und was mit Resturlaub passiert

Jede und jeder Beschäftigte in Deutschland hat Anspruch auf bezahlten Urlaub – auch im Minijob. So viele Tage stehen dir zu, so beantragst du sie, und dann verfällt Urlaub nicht.

JJobmir-RedaktionAktualisiert am 2 Min. Lesezeit

Den Mindesturlaub regelt das Bundesurlaubsgesetz. Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geben oft mehr – in Vollzeit sind 25 bis 30 Tage üblich.

Wie viele Tage stehen dir mindestens zu?

  • Bei einer Fünftagewoche mindestens 20 Arbeitstage im Jahr. Das Gesetz rechnet mit sechs Werktagen (24 Tage).
  • Bei weniger Arbeitstagen pro Woche wird umgerechnet: 24 × Arbeitstage pro Woche ÷ 6. Wer drei Tage pro Woche arbeitet, hat mindestens zwölf Tage – also ebenfalls vier volle Wochen frei.
  • Auch Minijob und Teilzeit haben diesen Anspruch.
  • Feiertage zählen nicht als Urlaubstage.
  • Schwerbehinderte Beschäftigte haben fünf Tage Zusatzurlaub.

Urlaub in den ersten sechs Monaten

  • Der volle Anspruch entsteht nach sechs Monaten (Wartezeit).
  • Vorher erwirbst du pro vollem Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Mit Absprache kannst du ihn auch vorher nehmen.
  • Beim Jobwechsel bekommst du eine Urlaubsbescheinigung – so wird Urlaub nicht doppelt gewährt.

Urlaub beantragen

  • Der Arbeitgeber legt den Urlaub fest, muss aber deine Wünsche berücksichtigen. Ablehnen darf er nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder wegen vorrangiger Wünsche anderer, etwa von Eltern in den Schulferien.
  • Beantrage Urlaub schriftlich und warte auf die Genehmigung. Eigenmächtiger Urlaub kann eine Kündigung nach sich ziehen.
  • Mindestens zwei Wochen am Stück stehen dir zu, wenn dein Anspruch dafür reicht.
Mustertext

Betreff: Urlaubsantrag

Sehr geehrte/r Frau/Herr …,

hiermit beantrage ich Urlaub vom 04.08. bis 15.08. (10 Arbeitstage). Bitte bestätigen Sie mir den Urlaub kurz schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
…

Verfällt Resturlaub?

  • Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen wird er bis zum 31. März übertragen.
  • Wichtig: Der Arbeitgeber muss dich rechtzeitig und deutlich auf deinen Resturlaub und den drohenden Verfall hinweisen. Tut er das nicht, verfällt der Urlaub nicht.
  • Bei langer Krankheit bleibt Urlaub bis 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres erhalten.

Krank im Urlaub

Wirst du im Urlaub krank und hast eine ärztliche Bescheinigung, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet. Melde dich sofort beim Arbeitgeber – auch aus dem Ausland. Mehr dazu: Krankmeldung beim Arbeitgeber

Resturlaub beim Jobwechsel

  • Resturlaub kannst du während der Kündigungsfrist nehmen – sprich das mit dem Arbeitgeber ab.
  • Geht das nicht mehr, muss er ihn auszahlen (Urlaubsabgeltung). Prüf das auf der letzten Abrechnung. Mehr dazu: Kündigung schreiben

Häufige Fragen

Darf der Arbeitgeber meinen Urlaubsantrag ablehnen?+

Ja, aus dringenden betrieblichen Gründen oder wegen vorrangiger Wünsche anderer. Ganz verhindern darf er Urlaub nicht – er muss dir ermöglichen, ihn im Jahr zu nehmen.

Kann ich mir Urlaub auszahlen lassen?+

Nicht, solange das Arbeitsverhältnis besteht – der gesetzliche Urlaub dient der Erholung. Ausgezahlt wird nur Urlaub, der bei Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.

Habe ich im Minijob bezahlten Urlaub?+

Ja. Auch im Minijob gibt es den gesetzlichen Urlaubsanspruch mit normaler Bezahlung. Die Zahl der Tage richtet sich nach deinen Arbeitstagen pro Woche.

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