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Probearbeiten: Rechte, Ablauf und Tipps für den Probetag

In Handwerk, Gastronomie und Pflege ist der Probetag oft wichtiger als das Gespräch. Hier erfährst du, was erlaubt ist und wie du überzeugst.

JJobmir-RedaktionAktualisiert am 2 Min. Lesezeit

Beim Probearbeiten lernen sich Betrieb und Bewerber im echten Arbeitsalltag kennen. Rechtlich unterscheidet man zwei Formen – und davon hängt ab, ob du bezahlt wirst.

Einfühlungsverhältnis oder Probearbeitsverhältnis

  • Einfühlungsverhältnis (Kennenlernen): Du schaust zu, hilfst vielleicht ein wenig mit, bist aber nicht zur Arbeit verpflichtet und unterliegst keinen Weisungen. Das darf unbezahlt sein und dauert meist ein bis wenige Tage.
  • Probearbeit mit echter Arbeitsleistung: Arbeitest du wie ein normaler Mitarbeiter mit, festen Zeiten und Anweisungen, entsteht in der Regel ein Arbeitsverhältnis – und dir steht mindestens der Mindestlohn zu.

Kläre deshalb vorher: Wie lange dauert der Probetag, was wirst du tun, und wird er bezahlt?

Versicherung

Bei einem vom Betrieb organisierten Probetag bist du in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Bist du arbeitslos gemeldet, sprich den Probetag vorher mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab.

So überzeugst du am Probetag

  1. Pünktlich sein, lieber zehn Minuten früher.
  2. Passende Kleidung und eventuell eigene Arbeitsschuhe mitbringen – vorher fragen.
  3. Fragen stellen, statt zu raten. Das wirkt interessiert, nicht unsicher.
  4. Mit anpacken, auch bei einfachen Aufgaben wie Aufräumen.
  5. Freundlich zum ganzen Team sein – die Kollegen werden oft nach ihrer Meinung gefragt.
  6. Am Ende nachfragen, wie es weitergeht und bis wann du Bescheid bekommst.

Probetag anbieten

Du kannst einen Probetag auch selbst vorschlagen – im Anschreiben ist das ein starker Schluss: „Gerne überzeuge ich Sie bei einem Probetag von meinem Können.“ Beispiele findest du in den Mustern für Koch, Friseur oder Elektriker.

Häufige Fragen

Muss Probearbeiten bezahlt werden?+

Ein reines Kennenlernen ohne Arbeitspflicht nicht. Arbeitest du wie ein Mitarbeiter mit, entsteht meist ein Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Mindestlohn.

Wie lange darf ein Probetag dauern?+

Ein gesetzliches Maximum gibt es nicht, üblich sind ein bis drei Tage. Mehrere Wochen unbezahlte Probearbeit sind nicht in Ordnung.

Darf ich als Bezieher von Bürgergeld probearbeiten?+

Ja, aber sprich es vorher mit dem Jobcenter ab. Oft lässt sich ein Probetag auch als Maßnahme beim Arbeitgeber fördern.

Anschreiben nicht selbst tippen?

Jobmir findet passende Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit und schreibt für jede Firma ein eigenes Anschreiben. Du prüfst und gibst frei – die Bewerbung geht in deinem Namen raus, Antworten kommen direkt zu dir.

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